Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pulse Werk GmbH mit den Marken OmnipulseLab und hallofon
Pulse Werk GmbH, c/o Dorfstrasse 26, 8484 Weisslingen ZH · UID CHE-398.152.853 · info@pulsewerk.ch
Aufbau dieser AGB
- Allgemeiner Teil: gilt für alle Verträge.
- Besondere Bestimmungen A: Pulse Werk (Telefonmarketing, Terminvereinbarung, Leadgenerierung, Promotion, Fundraising).
- Besondere Bestimmungen B: OmnipulseLab (Websites, Chatbots, Automatisierung, Hosting, Wartung).
- Besondere Bestimmungen C: hallofon (KI-Telefonie im Abo).
- Teil D: Zusatzbestimmungen für Konsumentinnen und Konsumenten (Privatpersonen).
Allgemeiner Teil
1. Anbieterin und Geltung
1.1 Anbieterin und Vertragspartei ist die Pulse Werk GmbH, c/o Dorfstrasse 26, 8484 Weisslingen ZH, UID CHE-398.152.853, E-Mail info@pulsewerk.ch (nachfolgend «wir»).
1.2 OmnipulseLab und hallofon sind Marken der Pulse Werk GmbH. Auch wenn Sie bei OmnipulseLab oder hallofon bestellen, ist immer die Pulse Werk GmbH Ihre Vertragspartei.
1.3 Diese AGB gelten für alle Offerten, Verträge und Leistungen der Pulse Werk GmbH, für Geschäftskunden und für Privatpersonen (nachfolgend «Kunde»). Für Privatpersonen gilt zusätzlich Teil D.
1.4 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen per E-Mail oder in der Offerte ausdrücklich zugestimmt haben.
2. Rangfolge
2.1 Widersprechen sich Vertragsbestandteile, gilt diese Reihenfolge:
- Teil D (Zusatzbestimmungen für Konsumenten), soweit er für Konsumentinnen und Konsumenten günstiger ist; dies gilt auch gegenüber der Offerte;
- die individuelle Vereinbarung in der angenommenen Offerte bzw. Vertragsbestätigung;
- der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) für die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag des Kunden;
- die Besonderen Bestimmungen A, B oder C für die betreffende Leistung;
- der Allgemeine Teil dieser AGB.
2.2 Bezieht ein Kunde Leistungen aus mehreren Bereichen, gelten für jede Leistung die Besonderen Bestimmungen des jeweiligen Bereichs.
3. Offerte und Vertragsabschluss
3.1 Angaben zu Paketen und Preisen auf unseren Webseiten, in Werbung, im Chat oder im Gespräch sind noch kein verbindliches Angebot (Art. 7 OR). Verbindlich ist nur die Offerte, die wir dem Kunden per E-Mail oder als Link zustellen. Sie nennt Leistung, Preis, Zahlungsbedingungen, Laufzeit und Gültigkeit.
3.2 Der Kunde nimmt die Offerte an per Klick-Bestätigung (Online-Annahme), per E-Mail oder durch unterzeichnete Offerte.
3.3 Bei der Online-Annahme sieht der Kunde vor dem Klick die ganze Offerte und diese AGB und kann sie speichern. Er bestätigt die Geltung dieser AGB und klickt auf die Schaltfläche «Offerte zahlungspflichtig annehmen». Bis dahin kann er seine Angaben prüfen und korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
3.4 Das blosse Öffnen eines Links, das Ansehen der Offerte oder Schweigen gilt nicht als Annahme. Am Telefon wird kein Vertrag abgeschlossen; das Gespräch dient nur der Beratung und der Vorbereitung der Offerte.
3.5 Nach der Annahme senden wir dem Kunden sofort eine Bestätigung per E-Mail mit der Offerte und der gültigen AGB-Version (Art. 3 Abs. 1 lit. s UWG).
3.6 Wer eine Offerte für eine Firma oder Organisation annimmt, bestätigt, dass er diese vertreten darf.
4. Preise und Zahlung
4.1 Es gelten die Preise der angenommenen Offerte in Schweizer Franken (CHF). Die Offerte gibt an, ob und in welcher Höhe Mehrwertsteuer enthalten ist [Platzhalter: MWST-Status der Pulse Werk GmbH]. Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt Ziff. D3.
4.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Die Offerte oder diese AGB legen fest, wann eine Rechnung gestellt wird. Das Fälligkeitsdatum steht auf jeder Rechnung.
4.3 Wir stellen Rechnungen per E-Mail als QR-Rechnung. Zahlungen sind nur auf die Zahlungsverbindung zu leisten, die auf unserer QR-Rechnung steht. Klarna bieten wir nicht an.
4.4 Ist eine Rechnung bei Ablauf der Zahlungsfrist nicht bezahlt, ist der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR) und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Wir senden vorher eine Zahlungserinnerung per E-Mail. Mahngebühren verlangen wir nur, wenn sie in der Offerte genannt sind.
4.5 Ist eine fällige Zahlung nicht eingegangen, dürfen wir unsere weiteren Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückbehalten (Art. 82 OR). Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Daten des Kunden löschen oder behalten wir deswegen nicht zurück.
4.6 Zusatzleistungen erbringen und verrechnen wir nur, wenn der Kunde dafür vorher eine Zusatz-Offerte angenommen hat (Ziff. 3.2).
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde macht vollständige und wahre Angaben zu seiner Person oder Firma, zu seinen Produkten und Preisen.
5.2 Der Kunde liefert rechtzeitig die nötigen Inhalte, Informationen, Zugänge und Freigaben. Verzögert sich seine Mitwirkung, verschieben sich die Termine angemessen.
5.3 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Produkte, Preise, Werbeaussagen, Inhalte und gelieferten Daten rechtmässig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
5.4 Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft, stellt er uns von daraus entstehenden Ansprüchen Dritter und Bussen frei, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
6. Prüfung und Ablehnung von Aufträgen
6.1 Wir dürfen Kunden, Aufträge, Produkte und Kampagnen vor Vertragsabschluss prüfen, auch Identität, Handelsregistereintrag und Bonität, und Aufträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. Wir lehnen insbesondere ab, wenn ein Angebot unrechtmässig, irreführend oder unseriös erscheint.
6.2 Stellen wir solche Gründe erst nach Vertragsabschluss fest, dürfen wir die Arbeit unterbrechen und den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos auflösen. Bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet; im Voraus bezahlte Beträge für noch nicht erbrachte Leistungen erstatten wir zurück.
7. Keine Erfolgsgarantie
7.1 Wir erbringen unsere Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Wir garantieren keinen wirtschaftlichen Erfolg, zum Beispiel keine bestimmte Zahl von Verkäufen, Terminen, Leads, Spenden, Besuchern oder Suchmaschinen-Rankings, ausser die Offerte sichert dies ausdrücklich zu.
8. Künstliche Intelligenz, Telefongespräche und Aufnahmen
8.1 Setzen wir eine KI ein, die mit Menschen spricht oder schreibt (z. B. hallofon, Chatbots), gibt sich die KI zu Beginn des Gesprächs als KI zu erkennen.
8.2 Gespräche werden nur aufgezeichnet, wenn alle Beteiligten vorher eingewilligt haben (Art. 179bis ff. StGB). Ohne Einwilligung findet keine Aufnahme statt.
8.3 KI kann sich irren. Ergebnisse einer KI (z. B. Gesprächsnotizen, Texte, Bot-Antworten) prüft der Kunde, bevor er sie für wichtige Entscheide verwendet oder veröffentlicht. Wir treffen mit KI keine automatisierten Einzelentscheidungen mit rechtlicher Wirkung für den Kunden.
9. Datenschutz
9.1 Wir bearbeiten Personendaten nach dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG). Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung auf pulsewerk.ch.
9.2 Bearbeiten wir Personendaten im Auftrag des Kunden (z. B. Kontaktlisten, Anrufer-Daten, Daten in Chatbots oder Automatisierungen), ist der Kunde dafür verantwortlich und wir sind Auftragsbearbeiter (Art. 9 DSG). Wir bearbeiten die Daten nur für den vereinbarten Zweck. Die Einzelheiten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), der Teil des Vertrags ist.
9.3 Wir speichern Daten in der Schweiz. Für die Sprachverarbeitung werden Gesprächsdaten kurz in der EU bearbeitet: Google Cloud Vertex AI im Rechenzentrum europe-west4 (Niederlande) und Telefonie über Easybell. Die EU hat ein angemessenes Datenschutzniveau (Art. 16 Abs. 1 DSG).
10. Vertraulichkeit
10.1 Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.
11. Haftung
11.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen (Art. 100 Abs. 1 OR), und für Personenschäden.
11.2 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir gegenüber Geschäftskunden höchstens bis zur Höhe der Vergütung, die der Kunde uns für die betreffende Leistung in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenereignis bezahlt hat, bei einmaligen Aufträgen höchstens bis zur vereinbarten Vergütung des Auftrags. Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt Ziff. D5.
11.3 Gegenüber Geschäftskunden haften wir bei leichter Fahrlässigkeit nicht für entgangenen Gewinn und Folgeschäden, soweit das Gesetz es erlaubt.
11.4 Für Ausfälle und Änderungen von Diensten Dritter (z. B. Telefon- und Internetnetze, Cloud- und KI-Anbieter, Hosting) haften wir nur, soweit uns ein Verschulden trifft.
12. Laufzeit und Kündigung
12.1 Einmalige Aufträge enden mit der vollständigen Erbringung der Leistung. Die Laufzeit und Kündigung von Abos und laufenden Leistungen regeln die Besonderen Bestimmungen A, B und C.
12.2 Kündigungen und andere Mitteilungen per E-Mail an info@pulsewerk.ch genügen.
12.3 Soweit Auftragsrecht gilt, kann jede Seite den Vertrag jederzeit kündigen (Art. 404 OR). Wer zur Unzeit kündigt, ersetzt der anderen Seite den dadurch entstandenen Schaden. Im Voraus bezahlte Beträge für Leistungen, die wir nach der Kündigung nicht mehr erbringen, erstatten wir zurück.
12.4 Jede Seite kann aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei schweren Vertragsverletzungen oder bei Zahlungsverzug trotz Mahnung.
12.5 Nach Vertragsende geben wir dem Kunden auf Wunsch seine Daten kostenlos in einem gängigen elektronischen Format heraus. Danach löschen wir sie innert 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
13. Änderungen der AGB
13.1 Wir können diese AGB ändern. Für laufende Verträge teilen wir Änderungen mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten per E-Mail mit. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er den Vertrag kostenlos auf das Inkrafttreten hin kündigen. Kündigt er nicht, gilt die neue Fassung.
13.2 Preise erhöhen wir während einer fest vereinbarten Laufzeit nicht. Jede AGB-Fassung wird mit Datum und Versionsnummer archiviert.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
14.1 Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, gelten die übrigen Bestimmungen weiter.
14.2 Es gilt Schweizer Recht.
14.3 Für Geschäftskunden ist der Gerichtsstand Weisslingen ZH (Sitz der Pulse Werk GmbH). Für Konsumentinnen und Konsumenten gilt Ziff. D4.
Besondere Bestimmungen A: Pulse Werk
Telefonmarketing, Terminvereinbarung, Leadgenerierung, Recherche, Promotion und Fundraising
A1. Leistung
A1.1 Wir erbringen die Leistungen gemäss Offerte als Auftrag (Art. 394 ff. OR). Wir dürfen Mitarbeitende im Home-Office und geeignete Hilfspersonen einsetzen.
A1.2 Bei Terminvereinbarung und Leadgenerierung prüfen wir die Angaben der angerufenen Personen nicht auf Richtigkeit. Wir haften nicht dafür, ob vereinbarte Termine wahrgenommen werden (siehe auch Ziff. 7).
A2. Preise und Zahlung
A2.1 Telefonmarketing-Pakete werden im Voraus bezahlt. Wir stellen die Rechnung nach Vertragsabschluss und beginnen, sobald die Zahlung eingegangen ist. Es gilt die Zahlungsfrist nach Ziff. 4.2.
A2.2 Laufende Mandate mit Monatspauschale werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt.
A2.3 Erfolgsabhängige Vergütungen (z. B. pro Termin oder Lead) richten sich nach der Offerte. Grundlage ist unser Bericht. Der Kunde kann innert [Platzhalter: Anzahl] Tagen ab Erhalt des Berichts begründet widersprechen.
A3. Laufzeit und Kündigung
A3.1 Laufende Mandate laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats per E-Mail gekündigt werden. Eine Mindestlaufzeit gilt nur, wenn die Offerte sie ausdrücklich nennt. Ziff. 12.3 bleibt vorbehalten.
A3.2 Bei Kündigung eines im Voraus bezahlten Pakets erstatten wir den Anteil für noch nicht erbrachte Leistungen zurück (Ziff. 12.3).
A4. Regeln für Werbeanrufe (UWG)
A4.1 Wir rufen keine Nummern mit Sterneintrag (Werbesperre im Telefonverzeichnis) an, ausser die Person ist bereits Kunde des Auftraggebers oder hat eingewilligt (Art. 3 Abs. 1 lit. u UWG).
A4.2 Wir zeigen immer eine Rufnummer an, die im Telefonverzeichnis eingetragen ist und zu deren Verwendung wir berechtigt sind (Art. 3 Abs. 1 lit. v UWG).
A4.3 Automatisierte Werbeanrufe mit KI führen wir nur durch, wenn die angerufene Person vorher eingewilligt hat oder wenn sie bereits Kunde des Auftraggebers ist und auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, solche Anrufe abzulehnen (Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG). Die KI gibt sich zu Beginn als KI zu erkennen (Ziff. 8.1).
A4.4 Wir nennen am Telefon den Namen des Auftraggebers und den Zweck des Anrufs. Wir machen keine irreführenden Aussagen und setzen niemanden unter Druck.
A4.5 Wir führen eine Sperrliste. Wer keine Anrufe mehr wünscht, wird für alle Kampagnen gesperrt, auch wenn der Kunde andere Listen liefert.
A5. Pflichten des Kunden bei Kampagnen
A5.1 Liefert der Kunde Kontaktdaten (z. B. Adresslisten), garantiert er, dass er sie rechtmässig erhoben hat und für Werbeanrufe verwenden darf.
A5.2 Fundraising führen wir nur für Organisationen durch, die belegen, dass sie Spenden sammeln dürfen. Kantonale Bewilligungen und Regeln für Sammlungen klärt der Kunde und trägt deren Kosten.
A5.3 Promotionen und Gewinnspiele gestaltet der Kunde rechtmässig, insbesondere nach dem Geldspielgesetz (die Teilnahme an Gewinnspielen muss ohne Kauf möglich sein).
Besondere Bestimmungen B: OmnipulseLab
Websites, Chatbots, Automatisierung, Hosting und Wartung
B1. Projekte (Werkvertrag)
B1.1 Die Erstellung von Websites, Chatbots und Automatisierungen ist ein Werkvertrag (Art. 363 ff. OR). Umfang, Anzahl Korrekturrunden und Termine stehen in der Offerte.
B1.2 Änderungswünsche, die über die Offerte hinausgehen, erbringen wir nur nach einer angenommenen Zusatz-Offerte (Ziff. 4.6).
B2. Zahlung bei Projekten
B2.1 Der Kunde wählt in der Offerte eine dieser Zahlungsarten:
- (a) Gesamtzahlung im Voraus bei Vertragsabschluss mit 3 % Rabatt auf den Festpreis;
- (b) 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme;
- (c) drei Raten: Anzahlung bei Vertragsabschluss, Zwischenrate bei dem in der Offerte genannten Projektschritt und Schlussrate bei Abnahme; die Aufteilung steht in der Offerte.
B2.2 Enthält die Offerte keine Wahl, gilt Zahlungsart (b): 50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss und 50 % bei Abnahme.
B2.3 Wir stellen die Anzahlungsrechnung nach Vertragsabschluss und die Schlussrechnung nach der Abnahme (Ziff. B3). Alle Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar (Ziff. 4.2). Wir beginnen mit der Arbeit, sobald die Anzahlung eingegangen ist.
B3. Prüfung und Abnahme
B3.1 Wir melden dem Kunden per E-Mail, wenn das Werk fertig ist, und stellen es auf unserer eigenen Infrastruktur zur Prüfung bereit (z. B. passwortgeschützte Vorschau oder Testbot).
B3.2 Der Kunde prüft das Werk innert 10 Arbeitstagen und meldet allfällige Mängel per E-Mail (Art. 367 OR). Meldet er innert dieser Frist keine Mängel, gilt das Werk als abgenommen, ausser bei Mängeln, die bei einer ordentlichen Prüfung nicht erkennbar waren (Art. 370 OR). Auf diese Folge weisen wir in unserer Fertigmeldung hin.
B3.3 Unerhebliche Mängel verhindern die Abnahme nicht; wir beheben sie im Rahmen der Gewährleistung.
B4. Go-live und Übergabe erst nach vollständiger Zahlung
B4.1 Die Aufschaltung auf der Domain des Kunden bzw. die Inbetriebnahme (Go-live) sowie die Übergabe von Zugängen, Projektdateien und – soweit vereinbart – Quellcode erfolgen erst, wenn die Vergütung vollständig bezahlt ist. Wir erledigen dies innert 5 Arbeitstagen nach Zahlungseingang, sofern der Kunde die nötige Mitwirkung erbracht hat.
B4.2 Domains für das Projekt registrieren wir auf den Namen des Kunden; der Kunde ist Halter der Domain und trägt deren Kosten.
B5. Gewährleistung
B5.1 Bei rechtzeitig gemeldeten Mängeln bessern wir zuerst kostenlos und innert angemessener Frist nach. Gelingt die Nachbesserung nicht, kann der Kunde eine Preisminderung verlangen oder, wenn das Werk wegen erheblicher Mängel unbrauchbar ist, vom Vertrag zurücktreten (Art. 368 OR).
B5.2 Mängelrechte verjähren zwei Jahre nach der Abnahme (Art. 371 Abs. 1 OR).
B5.3 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel, die auf Inhalte, Vorgaben oder Eingriffe des Kunden oder Dritter zurückgehen, und für Änderungen oder die Einstellung von Diensten Dritter, auf denen das Werk aufbaut.
B6. Nutzungsrechte
B6.1 Mit der vollständigen Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für den vereinbarten Zweck zu nutzen, zu veröffentlichen, zu ändern und weiterzuentwickeln. Bis dahin darf er sie nur prüfen und testen.
B6.2 An vorbestehenden und allgemein verwendbaren Elementen (z. B. Vorlagen, Code-Bausteine, Bot-Grundgerüste, Werkzeuge) behalten wir die Rechte; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht im Umfang von Ziff. B6.1. Komponenten Dritter (z. B. Open-Source-Software, Schriften, Bilder) unterstehen den Lizenzen ihrer Rechteinhaber.
B6.3 Wir verwenden ein Projekt nur mit Einwilligung des Kunden als Referenz.
B7. Hosting, Wartung und Chatbot-Betrieb (Abo)
B7.1 Hosting, Wartung, Betrieb von Chatbots und Automatisierungen sowie Support sind Aufträge (Art. 394 ff. OR). Umfang und Preis stehen in der Offerte.
B7.2 Die Vergütung wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar (Ziff. 4.2).
B7.3 Abos laufen auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats per E-Mail kündigen. Ziff. 12.3 bleibt vorbehalten.
B7.4 Bei Zahlungsverzug kündigen wir einen Unterbruch nach einer Mahnung mindestens 10 Tage vorher per E-Mail an und bieten einen kostenlosen Datenexport an. Während eines Unterbruchs löschen wir keine Daten des Kunden. Nach Zahlungseingang nehmen wir die Leistung sofort wieder auf.
Besondere Bestimmungen C: hallofon
KI-Telefonassistenz im Abo
C1. Leistung
C1.1 hallofon nimmt Anrufe für den Kunden entgegen, notiert das Anliegen der Anrufenden und leitet die Notiz an den Kunden weiter. Der genaue Leistungsumfang, die Pakete und die enthaltenen Minuten stehen in der Offerte.
C1.2 hallofon sagt zu Beginn jedes Gesprächs, dass eine KI spricht (Ziff. 8.1). Gespräche werden nicht als Ton gespeichert; Aufnahmen gibt es nur mit Einwilligung aller Beteiligten (Ziff. 8.2).
C1.3 KI kann sich irren. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Sprache, Namen, Nummern und Anliegen immer richtig erkannt und vollständig weitergegeben werden. Der Kunde prüft wichtige Angaben selbst nach, zum Beispiel durch einen Rückruf.
C1.4 hallofon ist kein Notruf- und kein Notfalldienst und gibt keine medizinische, rechtliche oder andere fachliche Beratung. hallofon schliesst keine Verträge im Namen des Kunden ab, ausser dies ist ausdrücklich vereinbart.
C1.5 Wir dürfen hallofon weiterentwickeln und Dienste Dritter wechseln, solange die vereinbarte Leistung im Wesentlichen erhalten bleibt und der Datenschutz gemäss AVV gewahrt ist.
C2. Preise, Minuten und Zahlung
C2.1 Es gelten die Pakete, Preise, Minuten und der Preis für Mehrminuten gemäss Offerte. Der Monatspreis wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zahlbar (Ziff. 4.2). Mehrminuten werden mit der folgenden Rechnung abgerechnet.
C2.2 Kosten der eigenen Telefonie des Kunden (z. B. Rufumleitung bei seinem Anbieter) trägt der Kunde.
C3. Laufzeit und Kündigung
C3.1 Das Abo beginnt mit der Aktivierung und läuft auf unbestimmte Zeit ohne Mindestlaufzeit. Beide Seiten können mit einer Frist von einem Monat auf das Ende eines Kalendermonats per E-Mail kündigen. Ziff. 12.3 bleibt vorbehalten.
C3.2 Bei Zahlungsverzug dürfen wir hallofon nach einer Mahnung per E-Mail mit mindestens 10 Tagen Frist sperren, bis bezahlt ist.
C4. Pflichten des Kunden
C4.1 Der Kunde ist gegenüber seinen Anrufenden für die Bearbeitung ihrer Daten verantwortlich. Er informiert sie in seiner Datenschutzerklärung über hallofon (Zweck, KI, Empfänger, Bearbeitung in der EU, Aufbewahrung, Rechte).
C4.2 Der Kunde verwendet einen Ansagetext, der sagt, dass eine KI antwortet. Wir liefern einen Vorschlag; ändert der Kunde ihn, ist er für den Inhalt verantwortlich.
C4.3 Der Kunde nutzt hallofon nicht für rechtswidrige Zwecke, insbesondere nicht für unerlaubte Werbung oder Anrufe an Nummern mit Sterneintrag (Ziff. A4).
C5. Daten der Anrufenden
C5.1 Bei den Daten der Anrufenden sind wir Auftragsbearbeiter des Kunden (Ziff. 9.2). Transkripte bewahren wir höchstens 30 Tage auf, Notizen bis sie erledigt sind, höchstens 30 Tage. Einzelheiten regelt der AVV hallofon.
C6. Verfügbarkeit
C6.1 Wir bemühen uns um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb, schulden aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit vorher per E-Mail an. Bei längeren Ausfällen schreiben wir den Monatspreis anteilig gut [Platzhalter: Regel für Gutschrift bei Ausfällen].
Teil D: Zusatzbestimmungen für Konsumentinnen und Konsumenten
Teil D gilt für Privatpersonen, die Leistungen für private Zwecke beziehen. Er geht allen anderen Regeln dieser AGB und der Offerte vor, soweit er für Konsumentinnen und Konsumenten günstiger ist (Ziff. 2.1).
D1. Widerrufsrecht (14 Tage)
D1.1 Sie können Ihre Annahme innert 14 Tagen widerrufen, ohne Gründe anzugeben. Dieses Recht gewähren wir bei allen Verträgen, die am Telefon oder auf Distanz (online, per E-Mail) zustande kommen, auch wenn Sie uns selbst kontaktiert haben (gesetzliche Grundlage: Art. 40a ff. OR).
D1.2 Die Frist beginnt, wenn Sie den Vertrag angenommen und diese Belehrung erhalten haben. Wir senden sie Ihnen mit der Vertragsbestätigung per E-Mail.
D1.3 Der Widerruf ist an keine Form gebunden; eine E-Mail an info@pulsewerk.ch genügt. Sie müssen nachweisen können, dass Sie rechtzeitig widerrufen haben.
D1.4 Nach einem Widerruf erstatten wir Ihnen Bezahltes zurück. Haben Sie verlangt, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schulden Sie eine anteilige Vergütung für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung (Art. 40f OR).
D2. Laufzeit, Kündigung und Verlängerung
D2.1 Sie können jederzeit per E-Mail kündigen (Art. 404 OR). Kündigen Sie zur Unzeit ohne wichtigen Grund, kann Schadenersatz geschuldet sein.
D2.2 Ein Vertrag mit fester Laufzeit verlängert sich nur automatisch, wenn wir Sie mindestens 30 Tage vor Ablauf per E-Mail an die Verlängerung und Ihr Kündigungsrecht erinnert haben. Ohne diese Erinnerung endet der Vertrag mit Ablauf der Laufzeit.
D3. Preise
D3.1 Alle Preise sind Endpreise in CHF inklusive allfälliger Mehrwertsteuer (Preisbekanntgabeverordnung, PBV).
D4. Gerichtsstand
D4.1 Sie können an Ihrem Wohnsitz oder am Sitz der Pulse Werk GmbH klagen. Wir können Sie nur an Ihrem Wohnsitz einklagen (Art. 32 ZPO).
D5. Haftung
D5.1 Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Abos bis zur Höhe von 12 Monatsentgelten, bei einmaligen Aufträgen bis zur Höhe der vereinbarten Vergütung. Ziff. 11.3 gilt gegenüber Konsumentinnen und Konsumenten nicht. Die unbeschränkte Haftung nach Ziff. 11.1 bleibt bestehen.
Pulse Werk Team